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Osteopathie

Gesetzlich versicherte Patienten mit einer ärztlichen Verordnung für Osteopathie können ab sofort auch von mir behandelt werden. Der Arzt stellt dafür ein Privatrezept aus, manchmal sogar zusätzlich zu einer Standard-Heilmittelverordnung für Physiotherapie. Im Anschluss an die verordneten Behandlungen erhalten Sie eine Rechnung, die Sie begleichen müssen.

Die Rechnungskosten werden anteilig von der Krankenkasse übernommen. In welchem Umfang, ist abhängig von der Krankenkasse und dem Zeitpunkt der Behandlung. Viele Kassen ändern jährlich den Umfang der Erstattung. Bitte informieren Sie sich vorab über die aktuelle Kostenübernahme Ihrer Krankenversicherung.

Informationen zu Osteopathie erhalten Sie hier.